Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Jan Haeselich Photographie

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen von Jan Haeselich Photographie (nachfolgend „Fotograf“) gegenüber dem Auftraggeber.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.


2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung eines Angebots, durch Beauftragung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch Annahme der Leistung zustande.

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.


3. Leistungen

Der Fotograf erbringt fotografische Leistungen gemäß Angebot oder individueller Vereinbarung.

Der Fotograf ist in der Gestaltung seiner Arbeit frei und entscheidet über technische und künstlerische Umsetzung, soweit keine spezifischen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

Der Auftraggeber erhält ausschließlich die vertraglich vereinbarte Anzahl bearbeiteter Bilder.

Eine Herausgabe von unbearbeiteten Rohdaten (RAW-Dateien) erfolgt grundsätzlich nicht.


4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung.

Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
  • 50 % Restzahlung vor Übergabe der finalen Bilder

Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.

Die Übergabe der finalen Bilddaten erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.


5. Urheberrecht

Der Fotograf bleibt Urheber sämtlicher erstellter Bilder gemäß § 7 Urheberrechtsgesetz (UrhG).

Es werden ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt, keine Eigentumsrechte übertragen.


6. Nutzungsrechte – Auftragsfotografie (Business, Unternehmens- und Immobilienfotografie)

Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber eine Standardlizenz mit folgenden Rechten:

Zweck der Nutzung:

  • Website des Auftraggebers
  • Social Media (z. B. LinkedIn, Instagram, Facebook)
  • Unternehmenskommunikation
  • PR und Pressearbeit
  • Recruiting und Employer Branding
  • Unternehmensbroschüren und Printmaterialien

Nutzungsdauer:

zeitlich unbegrenzt

Räumlicher Geltungsbereich:

Deutschland (national)

Nutzungsberechtigter:

ausschließlich der Auftraggeber


Nicht Bestandteil der Standardlizenz sind insbesondere:

  • Nutzung für bezahlte Werbekampagnen (Online oder Print)
  • internationale Nutzung außerhalb Deutschlands
  • Nutzung durch Dritte oder verbundene Unternehmen
  • Weitergabe an Agenturen ohne Vereinbarung
  • Verkauf oder Weiterlizenzierung der Bilder

Diese Nutzungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung.


7. Erweiterte Nutzungsrechte

Erweiterte Nutzungsrechte, insbesondere für:

  • Werbekampagnen
  • internationale Nutzung
  • Nutzung durch Dritte
  • kommerzielle Kampagnen

können gegen zusätzliche Vergütung vereinbart werden.


8. Eigenwerbung des Fotografen

Der Fotograf ist berechtigt, die entstandenen Bilder für Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere für:

  • eigene Website
  • Portfolio
  • Social Media
  • Eigenwerbung
  • Ausstellungen und Publikationen

Sofern berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen, kann eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.


9. Journalistische und redaktionelle Arbeiten

Für journalistische und redaktionelle Aufträge gelten ergänzend folgende Bedingungen:

Der Fotograf arbeitet als freiberuflicher Bildjournalist.

Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Veröffentlichung im vereinbarten Medium und Kontext.

Weitere Nutzungen, insbesondere:

  • Archivnutzung
  • Zweitverwertung
  • Weitergabe an Dritte
  • Nutzung in anderen Medien

bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Der Fotograf behält das Recht zur weiteren Verwertung der Bilder, sofern keine exklusiven Rechte vereinbart wurden.


10. Stornierung und Terminverschiebung

Bei Stornierung eines vereinbarten Termins durch den Auftraggeber gelten folgende Regelungen:

  • bis 3 Tage vor Termin: 50 % des vereinbarten Honorars (entspricht i.d.R. der Anzahlung)
  • weniger als 3 Tage vor Termin: 100 % des vereinbarten Honorars

Terminverschiebungen sind nach Verfügbarkeit möglich.


11. Haftung

Der Fotograf haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.


12. Archivierung

Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Bilddaten dauerhaft zu archivieren.

Eine Archivierung erfolgt ohne Gewähr.

Der Auftraggeber ist für die eigene Sicherung der gelieferten Daten verantwortlich.


13. Datenschutz

Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.


14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Fotografen.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Stand: 2026
Jan Haeselich Photographie